Abmahnwelle um megaupload.com – dreiste Betrüger Dr. Kroner & Kollegen

Abmahnwelle um megaupload.comEs ist nicht das erste Mal, dass dreiste Betrüger gefälschte Abmahnugen versenden und es wird sicherlich auch nicht das letzte mal sein. Meist wird den Opfern ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Die Opfer sollen illegal Filme, Musik und TV-Serien auf diversen Internetplattformen runtergeladen haben. Eine außergerichtliche Klärung wäre nur durch die Zahlung der überhöhten Abmahngebühren möglich. Derzeit macht sich eine erneute Abmahnungswelle im Internet breit. Vorgeworfen werden illegale Handlungen auf dem vor kurzem hochgenommenen Portal megaupload.com.

Anwaltskanzlei verschickt gefälschte Abmahnungen

Die Anwaltskanzlei Dr. Kroner und Kollegen tritt mit auf dem ersten Blick seriös wirkenden E-Mail-Abmahnungen auf und unterstellt den Opfern zu verschiedenen Zeitpunkten die Rechte ihrer Mandanten verletzt zu haben. Der Zeitraum, auf den in dem Schreiben bezug genommen wird, ist weit über das Jahr 2011 verteilt. Die Kanzlei führt in ihrem Schreiben unzählige, namenhafte Musiklabels auf, deren Vertretung sie angeblich übernommen hat. Genannt werden Namen wie EMI Music Germany, Sony BMG Music Entertainmaint, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros, Dream Works SKG und Paramount Pictures.

Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs soll eine Summe von 149,95 Euro auf das Geschäftskonto der Anwaltskanzlei Dr. Kroner und Kollegen gezahlt werden. Sollte die Zahlung nicht innerhalb einer gesetzten Frist auf dem Geschäftskonto der Anwaltskanzlei eingehen, so erhöht sich der Betrag auf 891,31 Euro. Der Streitwert wurde auf 10.000 Euro festgesetzt. Außerdem wird im Falle der Nichtzahlung mit einer Klage und einer Meldung an die SCHUFA gedroht.

Seriöses Auftreten, doch der Schein bröckelt

Auf den ersten Blick ist der gesamte Auftritt der Anwaltskanzlei Dr. Kroner und Kollegen recht seriös und auch die Webseite (bereits vom Netz genommen) machte einen seriösen Eindruck. Die angehängte PDF Datei wurde mit einem richtigen Briefkopf versehen. Erst bei genauerer Betrachtung werden Mängel an der Glaubwürdigkeit sichtbar. So wurde zum Beispiel als Kontakt-Telefonnummer lediglich eine Mobilfunknummer angegeben. Außerdem befindet sich das Konto, auf welches man den Geldbetrag überweisen soll, in der Slowakei. Zudem wurde die E-Mail nicht digital signiert.

Verbraucherschützer raten dazu, nicht zu zahlen

Verbraucherschützer warnen vor derartigen E-Mails und fordern die Geschädigten auf, den geforderten Geldbetrag keinesfalls zu bezahlen. In verschiedenen Bundesländern hat die Polizei bereits die Ermittlungen aufgenommen. Der Provider United-Domains hat bereits die erst vor zwei Wochen registrierte Internetseite der Anwaltskanzlei Dr. Kroner und Kollegen vom Netz genommen.

Bildquellenangabe: Stephan Schindelin / pixelio.de

newsbaron

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