Amazon will Preisparität durchsetzen

AmazonAmazon ist der Marktplatz für ein Rundum Shoppingerlebnis. Bekannt wurde der Marktplatz vor allem durch Bücher, CDs und DVDs. Heute bietet der Marktplatz ein umfangreiches Sortiment aus allen möglichen Bereichen. Dies wurde vor allem dadurch möglich, dass Amazon sich Händler ins Boot holte, die ihre eigenen Produkte über Amazon verkaufen durften. Durch diesen Schritt wurde Amazon zur ultimativen Verkaufsplattform und für viele Händler zum wichtigsten Vertriebskanal. Neben einer Grundgebühr von 39 Euro pro Monat müssen Händler, die ihre Produkte über Amazon anbieten, für jedes verkaufte Produkt eine Provision in Höhe von 7 % bis 15 % bezahlen. Der Verkauf über Amazon ist keine günstige Angelegenheit. Dennoch lohnt sich der Verkauf, weil über Amazon massenhaft Produkte abgesetzt werden. Viele Händler kalkulierten die an Amazon zu entrichtenden Provisionen bei ihrer Preisbildung mit ein. Bereits seit 2010 kursieren Gerüchte im Internet, dass Amazon dies unterbinden möchte, indem es Preisparität durchsetzt.

Amazon setzt Preisparität durch

Der Redaktion von newsbaron.de wurde aktuell eine E-Mail von Amazon zugespielt, die einen Händler dazu auffordert, sich an die Preisparität zu halten. Diese Mail möchten wir euch natürlich nicht vorenthalten.

Mail vom 28.08.2012

Guten Tag!

Wir schreiben Ihnen heute, da uns aufgefallen ist, dass einige Ihrer Leistungen gegen unsere Richtlinien über Preisparität verstoßen. Unsere Kunden verlassen sich darauf, bei Amazon konstant niedrige Preise und andere für sie günstige Kaufbedingungen zu finden. Um dieses Vertrauen zu bewahren, erwarten wir von Verkäufern, die sich dafür entscheiden ihre Produkte bei Amazon anzubieten, dass sie diese nicht zu einem höheren Preis anbieten als bei anderen von ihnen genutzten Vertriebskanälen. Dies ist eine Frage der Fairness gegenüber Kunden von Amazon. Für die Produkte, die sie selber versenden bedeutet das konkret, dass sowohl der Gesamtpreis als auch der entsprechende Artikelpreis jedes Produktes, das Sie auf Amazon.de anbieten, gleich niedrig oder niedriger sein muss als der niedrigste Gesamtpreis und entsprechende Artikelpreis, zu dem Sie das Produkt über Ihre anderen Vertriebskanäle anbieten.

– „Artikelpreis“ bezeichnet den Preis für den Artikel selbst.
– „Gesamtpreis“ bezeichnet den Gesamtbetrag, den ein Kunde zahlt, inklusive Versandkosten und unter Berücksichtigung anderer Faktoren wie Rabatte oder Preisnachlässe aus Werbeaktionen.

Wir haben festgestellt, dass einige Ihrer Angebote diese Richtlinien nicht erfüllen. Einige dieser Angebote sind exemplarisch unten aufgelistet. Bitte prüfen Sie alle Ihre Angebote und stellen Sie sicher, dass diese nicht gegen diese Richtlinie verstoßen.
Weitere Informationen können Sie im Abschnitt S-4. „Parität mit Ihren Vertriebskanälen“ des Amazon Services Europe Business Solutions Vertrags nachlesen, den Sie im Bereich „Richtlinien und Vereinbarungen“ der Verkäufer-Hilfeseiten finden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Freundliche Grüße
Ihr Verkäufer-Performance Team

Folgen der Preisparität

Im Klartext bedeutet das für die Händler bei Amazon, die Preise auf allen Vertriebskanälen anzupassen. Im Internet kursieren viele Berichte darüber, dass Händler gezwungen werden, ihre Produkte mit minimalem Gewinn zu verkaufen. Dadurch könnten Arbeitsplätze vernichtet werden. Da die Absatzzahlen einzelner Produkte jedoch oftmals in keinem Verhältnis zu den Absatzzahlen der Produkte über andere Vertriebskanäle stehen, halte ich es für viel wahrscheinlicher, dass die Preise in allen Vertriebskanälen nach oben korrigiert werden. Es lässt sich vermuten, dass auch Amazon so denkt, weil Amazon ja weiterhin die Verkaufsprovisionen kassiert. Je höher der Verkaufspreis des Produktes wirklich ist, desto mehr verdient auch die Plattform. Egal welches Szenario sich verwirklichen würde, die Plattform Amazon würde sich seine Marktführerposition weiter ausbauen und andere Plattformen sowie Onlineshops vernichten. Für Kunden könnte es natürlich von Vorteil sein, über eine Plattform all die gewünschten Produkte zum Bestpreis kaufen zu können. Jegliche Art von Preisvergleichen wären damit hinfällig. Dies ist jedoch nur eine Phrase, wenn man bedenkt, dass durch die wettbewerbseinschränkenden Maßnahmen eine allgemeine Preiserhöhung stattfindet.

Ist die Amazon Preisparität rechtswidrig

Ob das Vorgehen von Amazon rechtlich gestützt werden kann, bleibt fraglich. Schaut man jedoch in die unzähligen Foren, so stellt man fest, dass keiner den Mut hat sich wirklich dagegen zu wehren. Zu groß sind die vermuteten Konsequenzen, die man davontragen wird. Man geht davon aus, dass Händleraccounts gesperrt werden, sobald man sich nicht an das Diktat der Preisbindung hält. Doch es geht auch anders. Der ZVAB – Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher hat sich bereits 2010 gegen das Vorgehen von Amazon gewehrt und Recht bekommen. In einer Pressemeldung vom 03.05.2010 hieß es:

Das Landgericht München hat dem Antrag des ZVAB auf eine einstweilige Verfügung gegen die Forderung nach Preisparität stattgegeben (Az 37 0 7636/10) und untersagt dieses Preisdiktat. In der Preisparitäts-Klausel sieht das Gericht eine wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungsklausel, die gemäß § 1GWB unzulässig ist.

Quelle: www.anwalt24.de

Auch Rechtsanwalt Johannes Richard sieht das Vorgehen von Amazon eher bedenklich.

Gemäß § 19 GWB ist die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen verboten. § 19 Abs. 2 und 3 GWB enthält eine Definition der marktbeherrschenden Stellung. Wann ein Missbrauch nach Kartellrecht vorliegt, ergibt sich aus § 19 Abs. 4GWB.

Auch das EU-Recht lässt an mögliche Anspruchsgrundlagen denken. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) enthält in Artikel 101 (ehemals Art. 81 EGVertrag) ziemlich eindeutige Regelungen:

Demzufolge sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten Vereinbarungen, welche den Handel zwischen Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarktes bezwecken oder verwirken, insbesondere die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung von An- und Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen. Artikel 102 AEUV (ehemals Artikel 82 EG Vertrag) definiert ein Missbrauch bei unmittelbare oder mittelbarer Erzwingung von unangemessenen Verkaufspreisen. Man denke hier an die offensive Forderung von Amazon, Produkte ggf. für 0,01 EUR zu verkaufen.

Quelle: www.internetrecht-rostock.de

Nachtrag vom 09.11.2012
Allem Anschein nach kommt wieder Bewegung in das Thema „Amazon Preisparität“. Das Auktionshaus Hood.de geht vor dem Landgericht Köln gegen die Preisparitätsklausel von Amzon vor, weil Händler, die sowohl auf Hood.de als auch auf Amazon.de tätig sind, gezwungen werden mit einheitlichen Preisen zu arbeiten. Die Kostenersparnis aufgrund von niedrigeren Gebühren bei Hood.de kann nicht an den Endverbraucher weiter gegeben werden, möchte man als Verkäufer nicht gegen die Grundsätze von Amazon.de verstoßen.

Zeitgleich hat das Bundeskartellamt die Ermittlungen gegen Amazon aufgenommen. Geklärt werden soll, ob Amazon seine marktbeherrschende Stellung dazu missbrauchen kann, seine Preisparitätsklausel durchzusetzen.
Quelle: www.shopbetreiber-blog.de

newsbaron

Auf der Suche nach Fans bei Google+, Facebook und Twitter blogge ich mir die Finger wund und bin ständig auf der Jagd nach aktuellen, coolen und vor allem angesagten Themen und News. Ich konstruiere Blogbeiträge die Dich umhauen und sende diese direkt in Dein Kinderzimmer. Mitreden ist in diesem Blog ausdrücklich erwünscht und so freue ich mich ganz besonders auf eure Kommentare und Trackbacks.

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