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Gaspreiserhöhung im Briefkasten: Warum ich nach zehn Minuten gekündigt habe

Holzspardose und Taschenrechner auf einem hellen Eichentisch vor einem unscharfen Heizkörper im Wohnzimmer.

Gaspreiserhöhung im Briefkasten: Warum ich nach zehn Minuten gekündigt habe

Ich habe den Brief nicht einmal abgeheftet. Er lag an einem Dienstag im Flur, freundlich formuliert, nette Farben, viel Geschwurbel über den Weltmarkt. Irgendwo im dritten Absatz stand dann die eigentliche Nachricht: Der Arbeitspreis steigt.

Vor ein paar Jahren hätte ich vielleicht kurz geseufzt, das Papier in den Ordner gepresst und drei Monate später fluchend die neue Abbuchung auf dem Kontoauszug angestarrt. Diesmal nicht. Ich habe mir am selben Abend ein Passwort zurückgesetzt, mein Postfach geöffnet und den Vertrag beendet. Dauer: keine viertel Stunde.

Viele lassen solche Briefe liegen. Nicht aus Geldüberfluss, sondern weil man Energiefirmen irgendwie für unantastbare Behörden hält. Oder weil man den Papierkram scheut. Aber eine Preiserhöhung ist keine Steuererklärung. Sie ist schlicht ein Vertragsangebot, das man nicht annehmen muss.

Der Moment, in dem die Bindung erlischt

Sobald dein Versorger den Preis anhebt – egal ob um halbe Cent-Beträge oder zweistellige Prozentwerte –, ist die normale Vertragslaufzeit erst mal völlig egal. Da greift das Sonderkündigungsrecht. Du musst nicht abwarten, bis irgendeine Erstlaufzeit abläuft.

Wer allerdings bereits länger im selben Tarif steckt und die Erstlaufzeit hinter sich hat, kommt ohnehin rasch raus. Gesetzlich gilt bei solchen Altverträgen eine Monatsfrist. Aber wenn der Anbieter von sich aus an der Preisschraube dreht, geht es eben sofort zum Tag, an dem die Erhöhung greifen soll.

Das Zeitfenster dafür ist eng. Die Versorger wissen das. Oft bleiben nur ein paar Wochen zwischen dem Schreiben und dem Stichtag. Wer den Brief auf den Stapel „Mache ich am Wochenende“ legt und das drei Wochen lang wiederholt, hat verloren. Dann gilt das Schweigen als Zustimmung und man zahlt zähneknirschend weiter.

Ich wollte mich nicht ärgern. Ich wollte den Haken drunter haben.

Nein, im November erfriert niemand in der Wohnung

Jedes Mal, wenn ich Bekannten erzähle, dass man bei Preiserhöhungen sofort weg sollte, kommt dasselbe Gegenargument. Die Leute haben schlicht Angst vor einer kalten Bude. Irgendwo hält sich hartnäckig der Glaube, dass bei einem Wechsel der Gashahn zugedreht wird, wenn sich zwei Buchhaltungsabteilungen nicht einig sind.

Das ist schlicht falsch.

Es kommt kein Techniker vorbei. Es schraubt niemand an den Rohren im Keller herum. Es wird kein Ventil zugedreht. Die Versorgung in Deutschland ist gesetzlich abgesichert. Falls bei einem Anbieterwechsel irgendwer beim Papierkram trödelt oder Systeme aneinander vorbeireden, rutscht man automatisch in die sogenannte Ersatz- oder Grundversorgung des örtlichen Anbieters.

Das ist vielleicht nicht der billigste Tarif der Welt, aber das Gas fließt weiter. Punkt. Das Einzige, was sich am Ende ändert, ist der Empfänger auf der Kontoabbuchung.

Warum ich das Schreiben selbst aufgesetzt habe – und nicht der neue Anbieter

Normalerweise klickt man auf einem Vergleichsportal ein Angebot an, setzt ein Häkchen bei „Kündigung durch neuen Versorger“ und lehnt sich zurück. Bei einem ganz normalen Wechsel ohne Zeitdruck mache ich das auch so.

Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung würde ich das niemals tun.

Wenn es um Tage geht, ist mir das Risiko zu groß, dass der neue Versorger den Papierkram erst kurz vor knapp an den alten Lieferanten schickt. Wenn da eine Frist überschritten wird, stellt sich der alte Anbieter stur. Dann heißt es rasch: „Zu spät eingegangen, Sonderkündigung unwirksam.“

Ich habe deshalb direkt eine E-Mail an den alten Versorger geschickt. Ohne juristische Drechselsätze. Einfach ganz simpel: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Gasvertrag zur Kundennummer XYZ aufgrund der angekündigten Preiserhöhung sonderweise zum [Stichtag]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und das Vertragsende.“ Dazu die Zählernummer aus dem Keller aufgeschrieben, fertig.

Zwei Tage später kam die Bestätigung.

Zwei Zahlen reichen – mehr braucht man nicht

Wer noch nie den Versorger gewechselt hat, stellt sich oft riesige Dokumentenberge vor. In Wahrheit braucht man für das Formular beim neuen Anbieter genau zwei Dinge:
– Die Zählernummer (steht auf der letzten Abrechnung oder direkt vorn auf dem Kasten im Flur oder Keller).
– Den Jahresverbrauch in Kilowattstunden (steht ebenfalls auf der letzten Jahresrechnung).

Falls man die Abrechnung gerade nicht findet, reicht für eine erste Orientierung oft die Wohnungsgröße, aber die echte Zahl aus dem Vorjahr schützt vor völlig falsch angesetzten monatlichen Abschlägen.

Ich habe danach einfach meine Daten eingetippt, mir einen neuen Tarif gesucht – ohne komische Vorkasse-Modelle oder merkwürdige Bonus-Tricks, die nach einem Jahr verfallen – und den Antrag abgeschickt.

Das war’s. Kein Drama, kein Stundensitzen am Schreibtisch. Der alte Versorger verliert einen Kunden, der stumm alles geschluckt hätte, und ich zahle ab nächstem Monat wieder einen vernünftigen Preis. Manchmal muss man Dinge einfach direkt erledigen, statt sich wochenlang darüber aufzuregen.

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Hey, ich bin Udo Schluhmeier! Ich bin der Kopf hinter dem newsbaron.de-Imperium. Während andere noch ihren ersten Kaffee kochen, habe ich schon die Trends von übermorgen auf dem Schirm. Als digitales Urgestein und sächsischer Macher serviere ich dir den perfekten Mix aus Tech-Hype, Lifestyle-Checks und Business-Insights. Meine Mission? Schluss mit dem Info-Müll! Bei mir gibt’s nur das, was wirklich Relevanz hat – direkt, ehrlich und immer mit einer ordentlichen Portion Biss. Kurz gesagt: Wenn’s knallt, wichtig ist oder dein Leben smarter macht, habe ich es schon längst für dich aufgeschrieben.

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