Glasfaser-Falle an der Haustür: So wehrst du dich richtig
Du stehst in Socken in der Diele, der Kaffee kocht drüben in der Küche langsam über und an der Haustür schlägt ein Fremder einen Ton an, als gehört ihm das ganze Haus. Vor dir steht ein Typ im bunten Poloshirt mit einem Plastik-Ausweis am Schlüsselband. Er drückt dir ein Tablet fast ins Gesicht und redet ohne Punkt und Komma. Dein alter Anschluss wird in ein paar Wochen stillgelegt, behauptet er steif und fest. Wenn du nicht sofort auf seinem Bildschirm unterschreibst oder irgendeinen SMS-Code tippst, sitzt du bald im Dunkeln. Keine Mails mehr, kein Streaming, nada.
Glaub denen kein Wort.
Diese Masche zieht seit Monaten durchs ganze Land. Ganze Drückerkolonnen klappern Straßenzüge ab, klingeln sich durch Mietshäuser und nutzen eiskalt aus, dass kaum jemand die Paragrafen im Telekommunikationsgesetz auswendig kennt. Die Masche folgt immer demselben Drehbuch: Erst bauen sie Panik auf, dann stellen sie sich als die großen Retter dar, die zufällig gerade die letzte freie Leitung in deiner Straße vergeben. Wer unter Stress an der Haustür unterschreibt, hat am Ende einen Vertrag an der Backe, den er eigentlich nie wollte. Wenn der Typ mit seinem Klemmbrett dir an der Haustür – aber gut, du kennst diese Geschichten ja selbst.
Die Argumente sind frei erfunden. Da wird erzählt, die Gemeinde habe das alte Netz an einen Investor verkauft oder die Bundesnetzagentur schalte das Telefonkabel ab. Das stimmt nicht. Wer beim Glasfaser Haustürgeschäft schnell ein paar Häkchen setzt, schließt meistens sauteure Tarife ab, die nach ein paar Monaten ordentlich im Preis steigen.
Dreiste Lügen an der Tür: Wird das alte Kupfernetz wirklich abgeschaltet?
Die Geschichte mit der angeblich bevorstehenden Abschaltung deines VDSL- oder Kabelanschlusses ist das mit Abstand häufigste Märchen an der Haustür. Die Vertreter behaupten gern ganz offen, dass die Kupferleitung in deiner Straße in wenigen Tagen stillgelegt wird. Das ist kompletter Unsinn. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW auf verbraucherzentrale.de gibt es in Deutschland derzeit kein allgemeines Gesetz und keinen Stichtag, der Anbieter dazu zwingt, alte Kupfernetze einfach abzuklemmen.
Kein Anbieter darf dir einfach das Netz abdrehen.
Es stimmt zwar, dass die Telekom in einigen wenigen Testregionen im Rahmen von Pilotprojekten ausprobiert, wie der Rückbau der alten Kupferkabel in der Praxis funktioniert. Ob die Telekom diesen Zeitplan am Ende wirklich flächendeckend durchzieht, weiß ich nicht sicher. Selbst wenn deine Region in einigen Jahren für so eine Abschaltung vorgesehen sein sollte, passiert das niemals über Nacht. Dein jetziger Anbieter muss dich viele Monate vorher schriftlich per Brief oder Mail darüber informieren und dir Alternativen aufzeigen.
Tür zu.
Wer an der Haustür behauptet, du müsstest innerhalb von Minuten entscheiden, weil sonst der Bagger kommt, lügt schlichtweg für seine eigene Provision. Die Drücker kassieren nämlich teils dreistellige Beträge für jeden ergaunerten Neuvertrag. Da verfliegt bei manchen Vertretern jede Hemmung. Wenn dir das nächste Mal jemand an der Tür erzählt, dein Festnetzanschluss würde demnächst gekappt, sagst du einfach Nein und machst die Tür zu.
Das deutsche Telekommunikationsnetz ist streng reguliert. Verbraucher sind vor willkürlichen Kündigungen geschützt. Lass dich nicht verarschen.
Link per SMS angetippt: Ab wann läuft dein Widerruf wirklich?
Früher haben diese Drücker noch dicke Papierordner mit Durchschlägen herumgeschleppt. Das ist vorbei. Heute arbeiten die Vertreter fast ausschließlich mit Tablets und nutzen Smartphones für ihre Tricks. Mitten im Gespräch bieten sie dir oft an, dir ganz unverbindlich Infomaterial per SMS oder E-Mail zu schicken. Du gibst ihnen deine Handynummer, bekommst Sekunden später eine SMS und wirst gebeten, auf den enthaltenen Link zu tippen. Die Behauptung dazu lautet meist: Das ist nur die Bestätigung, dass ich Ihnen das Infomaterial schicken durfte.
Das ist dreist.
In Wahrheit hast du mit diesem Klick einen verbindlichen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Nach § 312g in Verbindung mit § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs steht dir bei allen Haustürgeschäften ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die entscheidende Frage dabei ist immer, wann diese 14 Tage überhaupt zu laufen beginnen. Die Frist startet keineswegs in der Sekunde, in der du auf den SMS-Link tippst. Sie beginnt erst an dem Tag, an dem dir der Anbieter eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform übermittelt hat. Das kann eine E-Mail mit PDF-Anhang sein oder ein offizielles Begrüßungsschreiben per Post.
Bekommst du diese Belehrung nicht oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich deine Widerrufsfrist ganz automatisch auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
Warum die Bundesnetzagentur bei solchen SMS-Fallen eigentlich nicht schon längst durchgreift, bleibt wohl eine offene Frage. Mir ist es ein Rätsel, warum diese Masche seit Jahren fast ungehindert durchgeht. Du musst aber nicht verzweifeln, wenn du auf so einen Link getippt hast. Schau sofort in dein E-Mail-Postfach, ob dort eine Bestätigung eingegangen ist.
Glaub den Ausreden der Drücker an der Service-Hotline nicht, wenn sie behaupten, bei einer SMS-Bestätigung gebe es kein Widerrufsrecht. Das Gesetz gilt für Smartphone-Links genau wie für Verträge auf Papier. So läuft das nicht.
BGH-Urteil zur Laufzeit: Wann deine 24 Monate endlich enden
Ein gigantisches Ärgernis beim Thema Glasfaser Haustürgeschäft sind die jahrelangen Verzögerungen beim Bau. Zwischen dem Gespräch an der Haustür und dem Tag, an dem tatsächlich ein Bautrupp das Kabel durch deinen Vorgarten gräbt, vergehen nicht selten zwei Jahre. Tiefbauunternehmen sind ausgebucht, Baugenehmigungen hängen in den Ämtern fest und die Bürokratie bremst alles aus. Die Telekommunikationsanbieter haben aus dieser Misere jahrelang eine kundenfeindliche Masche gemacht. Sie ließen die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit erst an dem Tag beginnen, an dem die Leitung technisch freigeschaltet wurde. Wer also zwei Jahre auf sein Kabel warten musste, war danach noch einmal für volle zwei Jahre an den Anbieter gebunden.
Damit ist jetzt Schluss.
Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis eine Absage erteilt (Quelle: BGH-Urteil, Az. III ZR 8/25). Das Gericht hat klargestellt, dass die Vorgaben aus § 56 des Telekommunikationsgesetzes eingehalten werden müssen. Die maximale Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt mit dem formellen Vertragsschluss beziehungsweise dem Zugang der Auftragsbestätigung.
Braucht der Anbieter also 18 Monate für die Bauarbeiten, verbleiben nach der Aktivierung des Anschlusses nur noch 6 Monate Restlaufzeit. Danach kannst du den Vertrag jeden Monat kündigen. Zieht sich der Bau sogar über mehr als 24 Monate hin, ohne dass bei dir ein betriebsbereiter Anschluss ankommt, endet die Mindestlaufzeit, bevor überhaupt das erste Signal durch die Faser fließt. Du kannst dann den Vertrag beenden, ohne je einen Cent bezahlt zu haben.
Manche Anbieter verschicken trotzdem munter Rechnungen und behaupten am Telefon, das BGH-Urteil würde für ihren Fall nicht gelten. Lass dich von Inkasso-Drohungen nicht einschüchtern. Die Rechtslage ist eindeutig.
Wer zahlt und wer haftet: Wann der Vertrag sowieso platzt
Als Mieter hast du bei Haustürgeschäften eine ungewöhnlich starke Position. Selbst wenn du dich an der Tür hast breitklopfen lassen und den SMS-Link angetippt hast, kannst du den Glasfaseranschluss im Haus gar nicht alleine bestellen. Der Anbieter muss mit dem Eigentümer des Gebäudes einen Gestattungsvertrag abschließen. Darin geht es um die Erlaubnis, Löcher durch die Hauswand zu bohren, Kabel im Keller zu verlegen und Leitungen bis in deine Wohnung zu ziehen.
Sagt dein Vermieter Nein zu diesen Arbeiten, kann der Anbieter seinen Vertrag gar nicht erfüllen.
Ohne die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers gibt es keine Bauarbeiten und ohne betriebsbereite Leitung darf der Anbieter dir keinen einzigen Cent berechnen. Der Vertrag wird in so einem Fall schlicht gegenstandslos.
Ganz ohne Ausnahme ist die Sache allerdings nicht. Wenn du im eigenen Haus wohnst oder dein Vermieter den Anschluss unbedingt will, in deiner Straße gerade die offizielle Vorvermarktungsphase läuft und du ohnehin schnelles Internet bestellen wolltest, kann so ein Vertrag sinnvoll sein. Aber eben nur dann, wenn du die Preise verglichen hast, die monatlichen Kosten ab dem 13. Monat kennst und nicht unter Druck an der Tür entschieden hast.
Setz dich sofort an den Laptop und schick dem Anbieter eine E-Mail mit dem Betreff Widerruf samt deiner Vertragsnummer.
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