Unerlaubte Vervielfältigung durch Streams – neues von kino.to
Mit einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 5 Monaten endete die Gerichtsverhandlung eines weiteren Hauptangeklagten der Gruppe um kino.to. Das besondere am neuerlichen Urteil ist, dass das Sehen von Streams als unerlaubte Vervielfältigung vom vorsitzenden Richter (Mathias Winderlich) angesehen wurde. Dies könnte weitreichende Folgen für die Zukunft haben, denn Bisher wurde dies von Rechtsexperten als rechtliche Grauzone angesehen.
Der Amstrichter begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte das illegale Geschäftsmodell kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert hat. Zudem wurde klargestellt, dass durch das Sehen von Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet.
Ein Urteil mit Folgen
Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass Video-Streams, welche in den Zwischenspeicher des Computer gelangen als unrechtmäßige Kopie anzusehen sind. Bisher sind Rechtsexperten davon ausgegangen, dass es für sukzessive heruntergeladene Datenpakete keine eindeutige Rechtslage gibt, doch dies wurde durch das neue Urteil wiederlegt. Durch das Urteil muß sich jeder Nutzer von Streaming-Portalen darüber bewusst sein, dass dahinter eine illegale Vervielfältigung stehen kann.
Richter Winderlich führte weiterhin klar aus, das Streaming-Portale wie kino.to eine Situation erzeugen, in der massenhaft Straftaten begangen werden. Außerdem sei den Betreibern von kino.to bewusst gewesen, dass auf dem Portal Rechtsverletzungen stattfinden. Der Richter betonte, dass solche massiven Rechtsverletzungen nicht gedultet werden können.
Der Verurteilte ein 47 Jahre alter Mann, der in Köln geboren wurde, ist ein Mitglied der Kerntruppe. Er sei der Älteste der Hauptangeklagten und habe einen Filehoster betrieben, auf dem sich 10754 Filmtitel befanden. Über Abofallen und Werbung soll der Angeklagte 2008 einen Umsatz von 630000 Euro generiert haben, wovon etwa die Hälfte als Gewinn übrig geblieben ist. Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, dass er mit dem Hauptbeschuldigten von kino.to seit 2002 in geschäftlichen Beziehungen steht.
Dem Angeklagten wurde auch die Frage gestellt, ob ihm bewusst sei, dass der Betrieb eines Filhosters in dieser Form Urheberrechte verletzt. Der Angeklagte antwortete, dass er gedacht habe in einer rechtlichen Grauzone zu handeln. Er hatte nicht damit gerechnet, dass er dafür eines Tages im Gefängnis landet.
Quelle: pcgameshardware.de