Bundestag beschließt Gesetz gegen Abofallen

Gesetz gegen AbofallenSicherlich hat jeder von Euch schon einmal von den Abofallen im Internet gehört. Oft waren Berichte über geprellte Kunden solcher Abofallen im Fernsehen zu sehen. Das Prinzip war dabei immer dasselbe. Unbemerkt schlossen Kunden Verträge ab, aus denen so einfach kein Entkommen möglich war. Nach wenigen Tagen flatterten die ersten Rechnungen ins Haus. Wenn man sich als Kunde nicht bewusst darüber war, einen Vertrag geschlossen zu haben und aus diesem Grund die Rechnung nicht bezahlte, dauerte es nicht lange und man bekam Post von einem Inkassounternehmen. In diesem Brief wurde man aufgefordert, die offene Rechnung zu begleichen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt zahlte ein Großteil der Kunden den Preis für einen Vertrag, der unwissentlich abgeschlossen wurde.

Wie funktioniert diese Abzocke?

Die Funktionsweise solcher Systeme ist mittlerweile natürlich bekannt. Dennoch tappten immer wieder unerfahrene Internetnutzer in Abofallen dieser Art. Die Betreiber solcher unseriösen Dienste arbeiten immer auf die gleiche Weise. Vermeintlich kostenlose Dienste wie das Versenden von SMS, die Teilnahme an Gewinnspielen, ein IQ Test oder die Ausgabe des aktuellen Horoskops wurden dazu genutzt, die Kunden in die Abofallen zu treiben. Meist musste man die Teilnahme mit einem Klick auf einen Button und dem akzeptieren der AGB bestätigen. Die Information, dass der jeweilige Dienst kostenpflichtig ist, wurde dem Nutzer bewusst vorenthalten. Dafür gab es mehrere Möglichkeiten. Zum Beispiel wurden die Kosten im Kleingedruckten der AGB verankert. Oftmals fand man die Hinweise zwar direkt auf der Webseite, manchmal sogar auf der Bestellbestätigungsseite. In diesen Fällen wurde jedoch genau darauf geachtet, dass die Informationen zu den Kosten nicht im sofort sichtbaren Bereich der Webseite erschienen. Meist wurden die Webseiten so gestaltet, dass die Informationen zu den Kosten am Rand der Webseite oder im Fußbereich der Webseite abgebildet waren. Ein besonders tückisches Vorgehen war außerdem, dass die Webseiten für Suchmaschinen optimiert waren und meist unter Wortkombinationen wie „kostenlos SMS versenden“ oder „kostenlose Gewinnspiele“, auffindbar waren. Außerdem wurden oft Domainnamen verwendet, die einen kostenlosen Dienst suggerierten.

Wie werden Verbraucher zukünftig vor Abofallen geschützt?

Der Bundestag hat nun ein neues Gesetz beschlossen, welches dieser Art der Abzocke ein für alle mal beenden sollte. Unternehmen müssen künftig die Verbraucher über alle anfallenden Kosten informieren und zwar unmittelbar vor dem Absenden der Bestellung. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt dem Gesetz zufolge nur noch zu Stande, wenn der Verbraucher durch den Klick auf einen Warnknopf bestätigt, dass er über die anfallenden Kosten informiert ist. Der Warnknopf muss dabei eindeutig gekennzeichnet werden. Die Bundesregierung selbst schlägt die Formulierung „Zahlungpflichtig bestellen“ vor.

Was bedeutet das neue Gesetz für Internethändler

Unternehmer, die im Internet Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf anbieten, müssen ihre Bestellprozesse optimieren und an die neuen gesetzlichen Anforderungen anpassen. Schätzungen zufolge entstehen einem Unternehmen damit Kosten in Höhe von ca. 150 Euro. Rechnet man dies auf alle ca. 280.000 Online-Händler hoch, so entsteht der Wirtschaft damit ein Gesamtschaden von etwa 41,5 Millionen Euro.

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Bildquellenangabe: Gerd Altmann / pixelio.de

newsbaron

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