2.000 Euro steuerfrei im Monat: Warum ich als Rentner auf einen Angestelltenvertrag bestanden habe
Ich habe meinem ehemaligen Chef die Freiberufler-Rechnungen auf den Tisch gelegt und gesagt: Macht mir einen Teilzeitvertrag für Angestellte, sonst bin ich weg.
Klingt im ersten Moment völlig verquer. Wer tauscht schon die Freiheit des eigenen Gewerbes gegen eine feste Anstellung mit Urlaubsanträgen und festen Arbeitszeiten? Ich habe es getan. Ohne Sekunde Zögern.
Jahrelang galt bei uns in Deutschland ein ungeschriebenes Gesetz: Wer mit Erreichen der Altersgrenze nicht sofort die Beine hochlegt, sondern weiter schuftet, wird vom Finanzamt abgestraft. Rente und Gehalt landeten auf einem Haufen. Das Ergebnis war eine Steuerprogression, die sich gewaschen hatte. Du hast drei Tage die Woche geschuftet, und am Ende ging der Großteil deines Zuverdienstes flöten. Das war kein Anreiz, das war eine Strafe für Fleiß.
Jetzt gibt es die Aktivrente. Und plötzlich dreht sich das Spiel komplett.
Der 2.000-Euro-Trick im Lohnbüro
Sobald du die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hast, holt dich der Staat bei der Lohnsteuer aus dem Schussfeld. Nach § 3 Nr. 21 EStG bleiben bis zu 2.000 Euro pro Kalendermonat komplett steuerfrei. Auf das ganze Jahr hochgerechnet sind das satte 24.000 Euro, die das Finanzamt nicht einmal mit der Kneifzange anfasst.
Das Allerbeste daran ist die Mechanik im Hintergrund. Ich habe nämlich keine Lust, Formularberge auszufüllen oder anderthalb Jahre zu warten, bis das Finanzamt nach der Steuererklärung gnädig eine Erstattung überweist. Das läuft direkt über den Lohnsteuerabzug deines Arbeitgebers. Die Buchhaltung trägt die Steuerbefreiung ein, und der Betrag wandert Monat für Monat ohne Lohnsteuerabzug auf dein Konto.
Genau deshalb habe ich mein altes Berater-Modell auf Honorarbasis sofort gecancelt. Wer als Selbstständiger oder Freiberufler weiterarbeitet, sieht von diesen 2.000 Euro Freibetrag nämlich keinen einzigen Cent. Das Gesetz schließt Selbstständige, Freiberufler, Beamte im Dienstverhältnis und Minijobber komplett aus. Nur wer sozialversicherungspflichtig angestellt ist, streicht den Bonus ein.
Also habe ich mich an den Verhandlungstisch gesetzt und mich fest anstellen lassen. Ein paar Stunden die Woche, ordentlicher Arbeitsvertrag, monatliches Gehalt. Punkt.
Die Abgaben-Realität auf der Abrechnung
Trotzdem musst du aufpassen, wo du hinsteigst. Steuerfrei bedeutet nicht, dass dir das Geld ohne jeden Abzug auf dem Konto landet.
Der Staat schenkt dir die Lohnsteuer, aber die Sozialkassen halten weiterhin die Hand auf. Krankenversicherung und Pflegeversicherung kassieren auf deinen Zuverdienst ganz regulär ihren Anteil. Wer glaubt, dass 2.000 Euro Brutto-Zuverdienst auch exakt 2.000 Euro Netto-Auszahlung bedeuten, kriegt beim ersten Blick auf die Abrechnung Schnappatmung. Die Beiträge für Krankenkasse und Pflegekasse gehen ab. Punktum.
Trotzdem ist der Unterschied zum alten System gewaltig. Der Ausfall der Lohnsteuer sorgt dafür, dass sich Mehrarbeit im Alter plötzlich wieder richtig spürbar im Geldbeutel niederschlägt. Du schuftest nicht mehr für den Fiskus, sondern für deine eigene Kasse.
Wichtig ist auch der Zeitpunkt: Du musst die gesetzliche Regelaltersgrenze wirklich überschritten haben. Wer vorzeitig mit 63 in Rente geht oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann diesen Paragrafen nicht nutzen. Es bringt also nichts, zu früh die Abkürzung zu nehmen und zu hoffen, dass der Fiskus ein Auge zudrückt. Wenn die Lohnbuchhaltung im ersten Monat den Paragrafen verpennt, zieht die Finanzbehörde erst mal Lohnsteuer ab. Dann musst du dir das Geld mühsam über die Steuererklärung zurückholen. Lass dir von der Personalabteilung vorher schriftlich bestätigen, dass § 3 Nr. 21 EStG ab dem ersten Arbeitstag in der Abrechnungssoftware hinterlegt ist.
Warum das Modell den Arbeitsmarkt umkrempelt
Wir haben jahrelang erlebt, wie wertvolles Know-how einfach aus den Firmen gepuffert wurde, nur weil die steuerliche Keule jeden Arbeitswillen im Keim erstickte. Firmen suchen heute händeringend nach Leuten, die den Laden kennen und nicht erst drei Jahre eingearbeitet werden müssen.
Wenn du heute im Rentenalter bist und noch Bock hast, ein paar Tage im Betrieb mitzumischen, hast du die stärkste Verhandlungsposition seit Jahrzehnten. Du gehst zu deinem Chef und sagst ihm klipp und klar: Ich bleibe am Start, aber nur im Angestelltenverhältnis bis zur 2.000-Euro-Grenze. Der Firma bringt das eine erfahrene Kraft ohne monatelange Einarbeitung, und dir spült es jeden Monat eine vierstellige Summe aufs Konto, ohne dass der Staat bei der Lohnsteuer zuschlägt.
Wer jetzt noch auf Honorarbasis rumkrebst oder sich mit einem klassischen Minijob abspeisen lässt, lässt bares Geld auf der Straße liegen. Der Minijob gedeckelt bei den üblichen Schwellen bringt dir lange nicht den Spielraum, den dir ein echter Angestelltenvertrag mit der Aktivrente bietet.
Ich habe die Verträge unterschrieben und die Sache abgehakt. Das Lohnbüro hat den Paragrafen hinterlegt, die Kohle kommt pünktlich, und das Finanzamt sieht bei dieser Kohle keinen Cent Lohnsteuer. Genau so muss das laufen.
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