Milliardenklage gegen Versicherungen – Europarechtswidrigkeit des Policenmodells
Der Bundesgerichtshof behandelt am 28.03.2012 in einer mündlichen Verhandlung wieder einmal die vom LV-Doktor aufgeworfene Frage der Europarechtswidrigkeit des Policenmodells. Von der Entscheidung sind rund 40 Millionen Versicherungsverträge mit einem Gesamtvolumen von rund 300 Milliarden Euro betroffen – konkret: alle Verträge die zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen wurden. Es geht in dieser Verhandlung um viel Geld und man darf auf das Ergebnis gespannt sein. Bei mehr als 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen ist davon auszugehen, dass jeder Bundesbürger mit mindestens einem Versicherungsvertrag von diesen Entwicklungen betroffen ist.
BGH-Richter wollen die Verfahren an EuGH weiterreichen
Am Mittwoch sollten insgesamt 4 vom LV-Doktor-Team betreute Verfahren verhandelt werden. In dem ersten Verfahren mit einem Streitwert von lediglich 5.000 Euro knickte die Allianz schon vor dem Termin, aber eben nach dem richterlichen Hinweis, das der BGH beabsichtige die Rechtsfrage dem EuGH vorzulegen, ein und erkannte die Rückzahlungsverpflichtung für alle eingezahlten Beiträge nebst sieben Prozent Zinsen an ihren ehemaligen Kunden an. In den nun noch terminierten 3 anderen Verfahren richten sich die Klageforderungen gegen die Allianz (Streitwerte Allianz 17000 Euro und 22000 Euro) sowie die Zurich Deutscher Herold (Streitwert 7800 Euro).
Wie bereits im Dezember 2010 die Aachen Münchener und Heidelberger Leben sowie in vielen anderen von LV-Doktor betreuten Verfahren werden die nun betroffenen Versicherer wieder versuchen den zuständigen Senat umzustimmen und wenn dieses nicht gelingt, die Ansprüche anerkennen und somit wieder einmal ein Grundsatzurteil verhindern, um die damit verbundenen Milliardenerstattungen an ihre Kunden zu verhindern.
Europarechtswidrigkeit des Policenmodells
Das zwischen 1994 und 2008 überwiegend verkaufte, sehr vertriebsfreundliche Policenmodell, ist in seiner Art im gesamten Europäischen Raum einzigartig. Alle anderen Länder haben die europäischen Verbraucherschutzrichtlinien ordnungsgemäß in nationale Gesetze umgesetzt. Einzig ist das Deutsche Recht – erst mit der VVG-Reform 2008 setzte der Gesetzgeber nach einem von der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren die bereits seit 1994 geltenden Lebensversicherungsrichtlinien in nationales Recht um. Mit den aktuell laufenden 35 Revisionsverfahren, 14 Verfassungsbeschwerden, 14 Sammelklagen und unzähligen Einzelverfahren ficht LV-Doktor für die Ansprüche der ehemaligen Versicherten und kämpft für die Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften, verbunden mit der Erstattung aller eingezahlten Beiträge nebst angemessener Verzinsung an den jeweiligen Versicherungsnehmer.
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