300 Euro für ein Horoskop aus Hongkong: Warum ich diese Dreist-Rechnungen einfach verbrenne
Mein Postfach quillt seit Tagen mit Nachrichten von Bekannten über, die echte Panik schieben. Da liegt plötzlich eine Zahlungsaufforderung über mehrere hundert Euro im digitalen Briefkasten. Der Absender fordert Geld für ein angebliches Abo auf Portalen wie Astronova, Fitnovaness, Novavitalia oder Bongochat. Garniert wird das Ganze mit fetten Drohungen: Schufa-Eintrag, gerichtliches Mahnverfahren, Anwaltskosten.
Dahinter steckt eine Betreibergesellschaft namens Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong. Ich habe meinem Bekannten, der mit zitternden Händen vor seinem Laptop saß, genau eine Sache gesagt: Atme durch, klapp den Laptop zu und überweise dieser Truppe nicht einen einzigen Cent. Ich selbst habe eine solche Mail vor ein paar Tagen bekommen, kurz gelacht und exakt einen Dreizeiler zurückgeschickt. Seitdem herrscht Ruhe.
Der Hongkong-Trick lebt von deiner Angst
Das Geschäftsmodell von Margot Brands ist altbekannt, aber es funktioniert immer wieder erschreckend gut. Du klickst irgendwo auf ein Online-Banner, landest auf einer hübsch gestalteten Seite für Horoskope, Fitnesspläne, Gesundheitstipps oder einen kurzen Chat. Du gibst deine Daten ein, vielleicht weil du ein kostenloses Ergebnis sehen willst oder einen angeblichen Schnupperzugang testen möchtest.
Wenig später schlägt die Abofalle zu. Die Verträge werden dir rückwirkend angedichtet, und auf einmal sollst du dreistellige Beträge für Dienstleistungen zahlen, die du nie bewusst bestellt hast. Dass die Firma ihren Sitz in Hongkong hat, ist dabei kein Zufall. Es verleiht dem Vorgang einen undurchsichtigen, internationalen Anstrich. Viele Betroffene denken, gegen einen Konzern am anderen Ende der Welt hätten sie ohnehin keine Chance.
Dazu kommt das Schamgefühl. Wer gibt schon gerne im Familienkreis oder bei Kollegen zu, auf einer Chat-Plattform wie Bongochat oder bei einer Esoterik-Seite wie Astronova hängengeblieben zu sein? Genau auf diese Mischung aus Verunsicherung, Peinlichkeit und der Angst vor der Schufa setzen die Macher hinter der Masche. Sie hoffen darauf, dass du aus lauter Stress bezahlst, nur um die Sache schnell vom Tisch zu haben.
Warum der Gesetzgeber diesen Abzockern den Stecker zieht
Du musst dir dieses Geld nicht aus der Tasche ziehen lassen. In Deutschland gilt bei Verträgen im Internet ein ganz eindeutiges Gesetz, das Verbraucher vor genau solchen Tricks schützt: die sogenannte Button-Lösung nach § 312j des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Das Gesetz schreibt klipp und klar vor, wie eine Bestellseite auszusehen hat, wenn Geld fließen soll. Der Button, mit dem du eine Buchung abschließt, muss unmissverständlich beschriftet sein. Da muss explizit „zahlungspflichtig bestellen“, „kaufen“ oder „zahlungspflichtig buchen“ draufstehen. Steht auf dem Knopf nur etwas Schwammiges wie „Weiter“, „Anmelden“, „Ergebnis anzeigen“ oder „Gratis testen“, ist der Fall juristisch glasklar.
Laut § 312j Absatz 4 BGB kommt in so einem Fall schlichtweg kein wirksamer Vertrag zustande. Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Forderung. Und wo kein Vertrag ist, da gibt es auch keine Pflicht zu zahlen. Es spielt überhaupt keine Rolle, wie viele Mahnungen Margot Brands aus Hongkong verschickt oder wie viele erfundene Paragrafen in deren E-Mails auftauchen. Null Komma null.
Was du jetzt konkret tun musst (und was du bleiben lässt)
Als mir die Zahlungsaufforderung im Postfach landete, habe ich nicht lange diskutiert. Ich habe mir bei der Verbraucherzentrale das kostenlose Musterschreiben zum Bestreiten einer unberechtigten Forderung besorgt. Ein paar Zeilen angepasst, per E-Mail an die angegebene Adresse geschickt und klargestellt: Ich bestreite die Forderung vollumfänglich, weil die Button-Lösung verletzt wurde und kein Vertrag existiert.
Danach gilt nur noch eine Regel: Nerven behalten.
Wenn das Unternehmen bereits unberechtigt Geld von deinem Bankkonto abgebucht haben sollte, weil du irgendwann mal deine IBAN hinterlassen hast, gehst du sofort in dein Online-Banking. Eine unberechtigte Lastschrift kannst du bis zu 13 Monate lang stressfrei von deiner Bank zurückbuchen lassen. Das Geld ist mit zwei Klicks wieder auf deinem Konto.
Vergiss die nachfolgenden Drohbriefe oder Mails von ominösen Inkassobüros. Die arbeiten mit automatisierten Verteilern, um Druck aufzubauen. Ein echtes gerichtliches Mahnverfahren leiten diese Anbieter in aller Regel nie ein, weil sie genau wissen, dass ihre Forderung vor einem deutschen Richter in zwei Sekunden in sich zusammenfallen würde. Nur für den extrem unwahrscheinlichen Fall, dass tatsächlich einmal ein gelber Umschlag vom offiziellen Amtsgericht bei dir im Briefkasten liegt, müsstest du reagieren und innerhalb von 14 Tagen den Widerspruchsbogen ankreuzen und zurückschicken. Bei den üblichen Bettelbriefen aus Hongkong heißt die beste Strategie: stur bleiben, stornieren, Geld behalten.
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